Finanzielle Leistungen

Engagement ist wichtig und wertvoll.

Bereitschafts-Pflegefamilien bekommen finanzielle Leistungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Die Leistungen beinhalten unter anderem:

  • einen erhöhten steuer- und sozialversicherungsfreien Erziehungsbeitrag von zzt. 940 €
  • sowie eine altersgestaffelte Sachkostenpauschale von zzt. 504 € bis 671 €
  • Bekleidungsausstattung pro Kind bis zu 200 €
  • einen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • und weitere finanzielle Unterstützungen (z. B. Fahrtkosten)

§ 42 SGB VIII Inobhutnahme

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

  1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
  2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
    a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
    b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann …